Bewilligung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Betreff ===
 
=== Betreff ===
  Ihr Massnahmenbeurteilung
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  {Regierungsbezirk} {Schulnummer}-{ID} - Landesprogramm Bildung und Gesundheit Fördermittelzusage {Jahreszahl Zusage}
  
 
=== Text ===
 
=== Text ===
  Sehr geehrte/r Frau/Herr {Antragsteller Name},
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  An die Schulleitung der Schule {Schulname}, {Schul Ort}
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mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung
 
   
 
   
  Ihre Beurteilung wurde im System gespeichert und an Ihre/n Koordinator/in und Ihre/n Bezirkskoordinator/in sowie an die Landeskoordination und die Arbeitsstelle „Qualitätsmanagement und Evaluation“ der Uni Düsseldorf weitergeleitet. Im Anhang dieser Mail finden Sie den kompletten Antrag inklusive Maßnahmenbeurteilung und sämtlicher Anlagen.
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  Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Maßnahme "{Titel}"
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mit {Fördersumme} EURO aus den Mitteln des Landesprogramms gefördert wird.
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Bitte beachten Sie für das Abrechnungsverfahren folgende Hinweise:
 
   
 
   
  Wir bedanken uns herzlich für die Beurteilung Ihrer Maßnahme und hoffen, dass Sie mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Ihrer Maßnahme zufrieden waren und Ihre angestrebten Ziele erreicht haben. Möge die Maßnahme nachhaltig ihre Wirkungen für den Bildungserfolg Ihrer Schülerinnen und Schüler sowie die Gesundheit aller Beteiligten entfalten!
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  1. Sollte sich etwas an Ihren Planungen ändern, wie z. B. Zeitraum, Anbieter, Kontoverbindung, Konzept, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Landeskoordination unter mailto:landeskoordination@bug-nrw.de in Verbindung.
  Wenn Sie Ihre Maßnahme bereits mit der Landeskoordination abgerechnet haben, ist hiermit das Maßnahmenantragsverfahren beendet. Ansonsten reichen Sie bitte noch die Rechnung bei der Landeskoordination ein. Es gilt diesbezüglich eine im Bewilligungsbescheid beschriebene 3-Monats-Frist nach Beendigung der Maßnahme.
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2. Nach Beendigung der Maßnahme strecken Sie zunächst den gesamten Rechnungsbetrag aus Ihren (Budget-)Mitteln vor. Anschließend senden Sie bitte umgehend die Rechnungsunterlagen mit der Bitte um Überweisung der Fördermittel an folgende Adresse (elektronisch oder postalisch):
 
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  Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, Ihr Team des Maßnahmenantragsverfahrens
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mailto:buero-assistenz@bug-nrw.de oder
 
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=== Anhang ===
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Landeskoordination Bildung und Gesundheit
  Beurteilung-{Schulnummer}-{ID}.pdf (Auszug aller Eingaben, siehe Beispiel [https://www.bug-nrw.de/fileadmin/pdfs/beurteilung-170380-1164.pdf beurteilung-170380-1164.pdf]
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  c/o Landeszentrum Gesundheit NRW
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Gesundheitscampus 10
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44801 Bochum
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Die Fördermittel werden automatisch auf folgendes Konto überwiesen (kein Privatkonto):
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Kontoinhaber: {Kontoinhaber} IBAN: {Iban} Verwendungszweck: {Verwendungszweck}
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3. Sie müssen die Rechnung bis zum {Datum Maßnhamenende + 3 Monate} zur Abrechnung einreichen. Bitte machen Sie sich bereits jetzt einen Wiedervorlagevermerk dazu.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass später eingereichte Forderungen keine Berücksichtigung mehr finden können.
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4. Sie können auch Teilrechnungen einreichen. Bitte kündigen Sie im Anschreiben aber an, dass noch weitere Rechnungen kommen werden, damit die Gelder nicht für andere Zwecke freigegeben werden.
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5. Fahrt-, Hotel- und Materialkosten müssen im Anhang der Rechnung durch Quittungen belegt werden.
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6. Manchmal sind Maßnahmen günstiger als im Kostenvoranschlag geplant wurde. In diesem Falle wird automatisch ohne weitere Benachrichtigung der Eigenanteil von 25 % von der Rechnungssumme abgezogen.
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  7. Um die Planung und Durchführung gesundheitsförderlicher Maßnahmen kontinuierlich verbessern zu können, ist es wichtig, nach Abschluss der Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums von 3 Monaten eine Evaluation, also bis zum {Datum Maßnhamenende + 3 Monate} durchzuführen.
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Daher haben die Träger des Landesprogramms beschlossen, auch für die Evaluation eine Ausschlussfrist von 3 Monaten zu setzen. Bitte machen Sie sich auch hierzu einen Wiedervorlagevermerk. Sollte nach 3 Monaten keine Evaluation für Ihre Maßnahme vorliegen, werden die Fördermittel wieder zurückgefordert.
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Eventuell bietet es sich an, die Evaluation zusammen mit der Rechnung einzureichen.
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  Erläuterung zu 7.: Nicht nur Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Ziele erreicht haben und was ggf. nachgebessert werden muss, damit die Maßnahme ihre nachhaltige Wirkung an Ihrer Schule entfalten kann. Auch das Landesprogramm möchte aus diesen Evaluationen etwas lernen: Die Maßnahmenberatung durch die BuG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren kann so immer passgenauer werden, und Stolpersteine können unter Umständen schon im Vorfeld in der Beratung aus dem Weg geräumt werden.
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Dieses gesamte Abrechnungsverfahren ist unter folgendem [[https://www.bug-nrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/Abrechnungsverfahren.pdf]] zu erreichen. Bei von Ihnen gewünschten Abweichungen vom beschriebenen Regelfall setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir in Verbindung.
 +
Ich hoffe, dass Ihre Maßnahme die Entwicklung zur guten gesunden Schule nachhaltig unterstützt und wünsche Ihnen viel Erfolg dabei!
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{Signatur}
  
 
== Voraussetzungen ==
 
== Voraussetzungen ==
* Schule klickt auf Absenden
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* In der [[MAV Administration]] wird der Bescheid ausgelöst
* Erfolgreiche Validierung der Eingaben
+
* Der Bescheid wurde bisher noch nicht ausgelöst (nur einmalig möglich)
  
 
== Empfänger ==
 
== Empfänger ==
 +
* An Schule {Schulnummer}@schule.nrw.de
 
* An Schule (Kontakt E-Mail)
 
* An Schule (Kontakt E-Mail)
* Blindkopie an mav@bug-nrw.de
+
* Kopie an Koordinator/in
 +
* Kopie an Bezirkskoordinator/in
 +
* Kopie an landeskoordination@bug-nrw.de
 +
* Kopie an buero-assistenz@bug-nrw.de
 +
* Kopie an rechnungsstelle@bug-nrw.de
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* Kopie an Dezernent/in
  
 
== Hinweise ==
 
== Hinweise ==

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2019, 06:37 Uhr

Betreff[Bearbeiten]

{Regierungsbezirk} {Schulnummer}-{ID} - Landesprogramm Bildung und Gesundheit Fördermittelzusage {Jahreszahl Zusage}

Text[Bearbeiten]

An die Schulleitung der Schule {Schulname}, {Schul Ort}
mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Maßnahme "{Titel}"
mit {Fördersumme} EURO aus den Mitteln des Landesprogramms gefördert wird.
Bitte beachten Sie für das Abrechnungsverfahren folgende Hinweise:

1. Sollte sich etwas an Ihren Planungen ändern, wie z. B. Zeitraum, Anbieter, Kontoverbindung, Konzept, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Landeskoordination unter mailto:landeskoordination@bug-nrw.de in Verbindung.
2. Nach Beendigung der Maßnahme strecken Sie zunächst den gesamten Rechnungsbetrag aus Ihren (Budget-)Mitteln vor. Anschließend senden Sie bitte umgehend die Rechnungsunterlagen mit der Bitte um Überweisung der Fördermittel an folgende Adresse (elektronisch oder postalisch):

mailto:buero-assistenz@bug-nrw.de oder

Landeskoordination Bildung und Gesundheit
c/o Landeszentrum Gesundheit NRW
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum

Die Fördermittel werden automatisch auf folgendes Konto überwiesen (kein Privatkonto):
Kontoinhaber: {Kontoinhaber} IBAN: {Iban} Verwendungszweck: {Verwendungszweck}

3. Sie müssen die Rechnung bis zum {Datum Maßnhamenende + 3 Monate} zur Abrechnung einreichen. Bitte machen Sie sich bereits jetzt einen Wiedervorlagevermerk dazu.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass später eingereichte Forderungen keine Berücksichtigung mehr finden können.
4. Sie können auch Teilrechnungen einreichen. Bitte kündigen Sie im Anschreiben aber an, dass noch weitere Rechnungen kommen werden, damit die Gelder nicht für andere Zwecke freigegeben werden.
5. Fahrt-, Hotel- und Materialkosten müssen im Anhang der Rechnung durch Quittungen belegt werden.
6. Manchmal sind Maßnahmen günstiger als im Kostenvoranschlag geplant wurde. In diesem Falle wird automatisch ohne weitere Benachrichtigung der Eigenanteil von 25 % von der Rechnungssumme abgezogen.
7. Um die Planung und Durchführung gesundheitsförderlicher Maßnahmen kontinuierlich verbessern zu können, ist es wichtig, nach Abschluss der Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums von 3 Monaten eine Evaluation, also bis zum {Datum Maßnhamenende + 3 Monate} durchzuführen.
Daher haben die Träger des Landesprogramms beschlossen, auch für die Evaluation eine Ausschlussfrist von 3 Monaten zu setzen. Bitte machen Sie sich auch hierzu einen Wiedervorlagevermerk. Sollte nach 3 Monaten keine Evaluation für Ihre Maßnahme vorliegen, werden die Fördermittel wieder zurückgefordert.
Eventuell bietet es sich an, die Evaluation zusammen mit der Rechnung einzureichen.

Erläuterung zu 7.: Nicht nur Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Ziele erreicht haben und was ggf. nachgebessert werden muss, damit die Maßnahme ihre nachhaltige Wirkung an Ihrer Schule entfalten kann. Auch das Landesprogramm möchte aus diesen Evaluationen etwas lernen: Die Maßnahmenberatung durch die BuG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren kann so immer passgenauer werden, und Stolpersteine können unter Umständen schon im Vorfeld in der Beratung aus dem Weg geräumt werden.

Dieses gesamte Abrechnungsverfahren ist unter folgendem [[1]] zu erreichen. Bei von Ihnen gewünschten Abweichungen vom beschriebenen Regelfall setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir in Verbindung.
Ich hoffe, dass Ihre Maßnahme die Entwicklung zur guten gesunden Schule nachhaltig unterstützt und wünsche Ihnen viel Erfolg dabei!

{Signatur}

Voraussetzungen[Bearbeiten]

  • In der MAV Administration wird der Bescheid ausgelöst
  • Der Bescheid wurde bisher noch nicht ausgelöst (nur einmalig möglich)

Empfänger[Bearbeiten]

  • An Schule {Schulnummer}@schule.nrw.de
  • An Schule (Kontakt E-Mail)
  • Kopie an Koordinator/in
  • Kopie an Bezirkskoordinator/in
  • Kopie an landeskoordination@bug-nrw.de
  • Kopie an buero-assistenz@bug-nrw.de
  • Kopie an rechnungsstelle@bug-nrw.de
  • Kopie an Dezernent/in

Hinweise[Bearbeiten]

  • Angaben in geschweifter Klammer werden ersetzt (Platzhalter)